Frohe Weihnachten!

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien ein wunderschönes Weihnachtsfest mit vielen zauberhaften Momenten, besinnliche Stunden zum Krafttanken und einen gesunden, glücklichen Start in das neue Jahr 2026.

Unsere Kanzleien in Hanau und Gelnhausen bleiben vom 22.12. bis 02.01. und die
Kanzlei in Schlüchtern vom 23.12. bis 02.01. geschlossen!

Ab dem 05.01.2026 sind wir mit neuer Energie gerne wieder für Sie da und freuen uns auch
im Jahr 2026 Ihre kompetenten Ansprechpartner für Steuerfragen aller Art zu sein!

Christian Heinz – Sandra Wickert-Neudek – Kerstin Brasch – Stephan Wickert
sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Wickert – Heinz – Brasch PartG mbB

Weihnachtsbild Team
Seitenbereiche
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Eckpunkte der geplanten Aktivrente

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Gesetzentwurf

Mit dem Entwurf eines „Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)“ will die Bundesregierung Rentnerinnen und Rentner, die das gesetzliche Rentenalter von 67 Jahren erreicht bzw. überschritten haben, zur Weiterarbeit animieren.

Die Details

Das sogenannte „Aktivrentengesetz“ enthält eine Steuerbefreiung von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit bis in Höhe von € 2.000,00 im Monat. Laut Gesetzentwurf soll dies für Rentnerinnen und Rentner eine Steuerentlastung von € 890 Mio. ergeben. Von der Steuerbefreiung Gebrauch machen können allerdings nur sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer. Ausgenommen sind Selbstständige und Beamte.

Sozialversicherungspflicht

Der steuerfreie Hinzuverdienstbetrag ist allerdings nicht auch sozialversicherungsfrei. In der Gesetzesbegründung heißt es dazu, dass mit der bestehenden Sozialversicherungspflicht auch die Sozialsysteme von dem Bonus profitieren sollen.

Inkrafttreten

Die Neuregelung soll ab 1.1.2026 gelten.

Stand: 25. November 2025

Bild: Stockphotodirectors - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

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