Frohe Weihnachten!

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien ein wunderschönes Weihnachtsfest mit vielen zauberhaften Momenten, besinnliche Stunden zum Krafttanken und einen gesunden, glücklichen Start in das neue Jahr 2026.

Unsere Kanzleien in Hanau und Gelnhausen bleiben vom 22.12. bis 02.01. und die
Kanzlei in Schlüchtern vom 23.12. bis 02.01. geschlossen!

Ab dem 05.01.2026 sind wir mit neuer Energie gerne wieder für Sie da und freuen uns auch
im Jahr 2026 Ihre kompetenten Ansprechpartner für Steuerfragen aller Art zu sein!

Christian Heinz – Sandra Wickert-Neudek – Kerstin Brasch – Stephan Wickert
sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Wickert – Heinz – Brasch PartG mbB

Weihnachtsbild Team
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Steuerfreiheit für Elektrofahrzeuge

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Gesetzentwurf

In Erfüllung der im Koalitionsvertrag gesteckten Ziele zur Stärkung der Elektromobilität im Verkehr werden reine Elektrofahrzeuge jetzt bis 2035 von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Hierzu sieht das „Achte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes“ die Verlängerung der maximal zehnjährigen Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge vor, die bis zum 31.12.2030 (bisher 31.12.2025) erstmalig zugelassen werden.

Maximalfrist 10 Jahre

Jedes neue Elektrofahrzeug wird maximal zehn Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer ausgenommen. Ein 2026 zugelassenes Fahrzeug ist folglich (fast) zehn Jahre steuerbefreit. Wechselt das Auto den Besitzer, kann der Erwerber noch die verbleibende Restzeit aus dem Zehnjahreszeitraum nutzen. 

Stand: 25. November 2025

Bild: Picgaxel - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

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