Frohe Weihnachten!

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien ein wunderschönes Weihnachtsfest mit vielen zauberhaften Momenten, besinnliche Stunden zum Krafttanken und einen gesunden, glücklichen Start in das neue Jahr 2026.

Unsere Kanzleien in Hanau und Gelnhausen bleiben vom 22.12. bis 02.01. und die
Kanzlei in Schlüchtern vom 23.12. bis 02.01. geschlossen!

Ab dem 05.01.2026 sind wir mit neuer Energie gerne wieder für Sie da und freuen uns auch
im Jahr 2026 Ihre kompetenten Ansprechpartner für Steuerfragen aller Art zu sein!

Christian Heinz – Sandra Wickert-Neudek – Kerstin Brasch – Stephan Wickert
sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Wickert – Heinz – Brasch PartG mbB

Weihnachtsbild Team
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Vermögensverluste aus Trickbetrug

Nur ein Klick zu den steuerlichen und gesetzlichen News

Trickbetrug

Fast alltäglich können aus der Presse Berichte über Trickbetrüger entnommen werden, die ihren Opfern am Telefon eine bestimmte Zwangssituation von Angehörigen der Opfer vorspielen und dabei eine dringend notwendige Summe von Bargeld fordern. Viele Opfer fallen darauf herein. So auch im Fall, den das Finanzgericht (FG) Münster verhandelte. Hier wurde einer 77-Jährigen vorgespielt, ihre Tochter hätte einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht. Zur Vermeidung einer Untersuchungshaft würde eine Kaution von € 50.000,00 benötigt. Das Opfer übergab die Summe in bar einem Boten. Das Opfer machte den Geldbetrag in der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend. Das Finanzamt verneinte den Steuerabzug.

FG-Urteil

Das FG-Münster wies die Klage ab (Urteil vom 2.9.2025, 1 K 360/25 E). Die Aufwendungen sind nicht außergewöhnlich, da sich bei der Klägerin ein allgemeines Lebensrisiko verwirklicht habe, so das Gericht. Die Aufwendungen sind auch nicht zwangsläufig entstanden, da sich das Opfer selbst durch strafbares oder sozialwidriges Verhalten nicht erpressbar gemacht hat. Nach Auffassung des FG lagen zudem zumutbare Handlungsalternativen vor. So hätte das Opfer zunächst die Polizei oder ihre Tochter kontaktieren können. Und selbst wenn eine tatsächliche Verhaftung gedroht hätte, wäre es zumutbar gewesen, den Betrag nicht zu zahlen. Denn eine Untersuchungshaft in Deutschland stellt keine Gefahr für Leib und Leben dar.

Revision

Der Senat hat die Revision zugelassen, da die Frage der steuerlichen Behandlung von Betrugsopfern bei Schockanrufen höchstrichterlich bislang nicht geklärt ist.

Stand: 21. Dezember 2025

Bild: Inspire Shots Hub - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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